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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle

gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Demirci GmbH

(nachstehend „Prime Car Wash“ genannt) und ihren Kunden im gesamten Produkte- und

Dienstleistungsbereich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die AGB gelten auch für

Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von Prime Car Wash erbracht werden. Der

Einsatz von Leihpersonal erfordert keine Zustimmung des Auftraggebers, sofern dies zur

ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Abgabe einer Bestellung oder die

Unterzeichnung eines Auftrags gilt als Anerkennung dieser AGB durch den Kunden. Abweichende

allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden

ausdrücklich und schriftlich von Prime Car Wash akzeptiert.

2. Offerten

Sofern nicht anders angegeben, beruhen die Preisberechnungen in den Offerten von Prime Car

Wash auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten, die aufgrund

ungenauer oder unvollständiger Unterlagen erstellt werden, sind als unverbindliche Richtpreise zu

verstehen. Sofern eine Offerte nicht ausdrücklich befristet ist, bleibt sie für 30 Tage verbindlich.

3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich

der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine spezielle schriftliche Vereinbarung getroffen wurde,

erfolgt die Fakturierung gemäss den allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätzen (siehe weiter

unten). Material- und Nebenkosten, aussergewöhnliche Fahrzeugvorbereitungen bei extremer

Verschmutzung, das Entfernen von Dellen und Kratzern, Transportkosten, Reisespesen und

ähnliche Aufwendungen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem

Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Die jeweils gültige Richtpreisliste von Prime Car Wash ist

auf der Homepage www.primecarwash.ch einsehbar.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden/Besteller bestehenden Forderungen

verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Prime Car Wash. Die Prime Car Wash behält sich

das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig

entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, unabhängig davon, ob Zahlungen auf

bestimmte Waren oder Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der

Weiterveräusserung der Ware an Dritte hiermit an die Prime Car Wash ab, welche die Abtretung

annimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Prime Car Wash über die Weiterveräusserung der Ware

zu informieren und spätestens im Falle des Verzugs die notwendigen Angaben zur

Geltendmachung der abgetretenen Forderungen zu machen, insbesondere den Schuldner der

abgetretenen Forderung zu benennen.

5. Zahlungsbedingungen

Bei allen erbrachten Dienstleistungen wird der vollständige Rechnungsbetrag nach Ablieferung des

Fahrzeugs fällig. Für Neukunden gilt grundsätzlich das Barzahlungs- oder Vorauszahlungsprinzip

für alle Dienstleistungen und Bestellungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Materialbestellungen können gegen Vorkasse geliefert werden. Die Zahlung des

Rechnungsbetrags hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- zu entrichten. Bei

Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu zahlen, sofern nicht höhere

Verzugszinsen gesetzlich zulässig sind. Während des Zahlungsverzugs ist die Demirci GmbHberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz

geltend zu machen.

Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags verzichtet der Kunde auf die

Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte, soweit gesetzlich zulässig.

Mehrere Auftraggeber haften der Demirci GmbH gegenüber als Solidarschuldner.

Geschäftskunden können bei entsprechender Bonität Lieferungen und Leistungen gegen

Rechnung beziehen. In diesem Fall gelten die gleichen Zahlungs- und Mahnkonditionen wie oben

beschrieben. Im Falle eines Zahlungsverzugs erlischt jeglicher Garantieanspruch auf die

durchgeführten Arbeiten.

6. Lieferung und Lieferfristen

Die genannten Liefertermine sind Richttermine, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart

wurde. Bei einem vereinbarten Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten des

Kunden (z. B. mängelfreier Zustand und Lieferung des zu bearbeitenden Objekts) sowie deren

Fristen festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder hält er die

vereinbarten Termine nicht ein, so haftet die Prime Car Wash nicht für die Einhaltung des

vereinbarten Liefertermins. In diesem Fall hat die Prime Car Wash zudem Anspruch auf Ersatz der

ihr dadurch entstehenden Kosten.

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs des zu bearbeitenden Objekts bei

der Prime Car Wash und enden mit dem Tag, an dem die Arbeiten die Prime Car Wash verlassen.

Bei Lieferverzug kann der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung oder

Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom

Vertrag ist erst nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zulässig.

Überschreitungen des Liefertermins oder Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Prime Car

Wash kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen aufgrund von Arbeitsniederlegungen, Streik,

Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung oder höhere Gewalt),

berechtigen den Kunden nicht, die Prime Car Wash für etwaige Schäden verantwortlich zu

machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten.

7. Versicherung des zu bearbeitenden Objekts

Abholung und Lieferung von zu bearbeitenden Fahrzeugen und Objekten durch die Prime Car

Wash erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu

tragen, dass sein Fahrzeug oder Objekt jederzeit und ausreichend, auch für Transporte, versichert

ist. Dies gilt insbesondere für Transporte, die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden.

Transporte von zu bearbeitenden Fahrzeugen werden gegen Entgelt mit einem geschlossenen

Autotransport-Anhänger durch eine von der Prime Car Wash beauftragte Firma durchgeführt. Die

Prime Car Wash übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports entstehen, es

sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Prime Car Wash.

8.1 Reklamationen/Mängelrüge bei Lackschutzfolierung

Die erhaltene Ware bzw. das folierte Objekt ist unverzüglich bei Übernahme auf allfällige Mängel

zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit bei Übernahme des Fahrzeugs mündlich.

Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform und können per E-Mail oder über das Kontaktformular

übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheidet die Prime Car Wash je nach

Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neufolierung, Herabsetzung des Rechnungsbetrags oder

Stornierung des gesamten Auftrags inklusive Rückbau der Folierung. Die Haftung der Prime Car

Wash beschränkt sich auf den Auftragswert.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Lieferung, Übergabe

oder Abholung schriftlich mitzuteilen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem

Ablauf keine schriftliche Mitteilung, können Rechte wegen dieser Mängel gegenüber der Prime Car

Wash nicht mehr geltend gemacht werden.Für unlackierte oder nachlackierte Oberflächen wird keine Garantie übernommen. Einschlüsse

kleiner Staubpartikel, Wasserflecken oder kleinster Lufteinschlüsse bzw. Leimbruchstellen sind bei

der Folierung nicht vollständig auszuschliessen. Leichte Abweichungen in Farbe und Form der

Folien sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation. Optische Beeinträchtigungen, die bei

Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel und

stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bei der

Schnittgenauigkeit, bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Bei einem

Halterwechsel erlischt jegliche Garantie auf die ausgeführten Arbeiten. Soweit der Prime Car Wash

durch Zulieferer Einschränkungen oder Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber

dem Kunden.

Nach der Folierung und Aufbereitung sind alle Pflegevorschriften strikt einzuhalten; andernfalls

erlischt die Garantie auf die ausgeführten Arbeiten.

8.2 Reklamationen/Mängelrüge bei Keramikbeschichtung

Die erhaltene Ware bzw. das beschichtete Objekt ist unverzüglich bei Übernahme auf allfällige

Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit bei Übernahme des Fahrzeugs

mündlich. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform und können per E-Mail oder über das Kontaktformular

übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheidet die Prime Car Wash je nach

Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neubeschichtung, Herabsetzung des Rechnungsbetrags

oder Stornierung des gesamten Auftrags inklusive Rückbau der Beschichtung. Die Haftung der

Prime Car Wash beschränkt sich auf den Auftragswert.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Lieferung, Übergabe oder

Abholung schriftlich mitzuteilen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf

keine schriftliche Mitteilung, können Rechte wegen dieser Mängel gegenüber der Prime Car Wash

nicht mehr geltend gemacht werden.

Es wird keine Garantie für nicht lackierte oder nachlackierte Oberflächen übernommen. Optische

Beeinträchtigungen, die bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind,

gelten nicht als Mangel und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Bei einem Halterwechsel erlischt jegliche Garantie. Bei Zahlungsverzug erlischt ebenfalls jegliche

Garantie für die durchgeführten Arbeiten. Soweit der Prime Car Wash durch Zulieferer

Einschränkungen oder Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden.

Nach der Keramikbeschichtung sind alle Pflegevorschriften strikt einzuhalten; andernfalls erlischt

die Garantie für die durchgeführten Arbeiten.

9. Verantwortlichkeit für Druckinhalte

Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden der Prime Car Wash zur Verfügung gestellten

Unterlagen, Daten, Bild- und Textvorlagen, Muster oder ähnlichen Materialien erfolgen unter der

Voraussetzung, dass der Kunde über die entsprechenden Reproduktionsrechte verfügt und die

Verantwortung für die Berechtigung zur Vervielfältigung übernimmt.

Die Prime Car Wash ist nicht verpflichtet, die eingereichten Unterlagen und Daten auf ihre

inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu

überprüfen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter,

insbesondere Urheberrechte, verletzt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, die Prime Car Wash gegenüber allen Ansprüchen Dritter freizustellen,

die aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen

Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten resultieren. Dies umfasst auch die Übernahme aller

damit verbundenen Kosten, Schäden und rechtlichen Folgen.

10. Reproduktionsunterlagen

Die von der Prime Car Wash erstellten Arbeitsunterlagen (z. B. fotografische Aufnahmen, Filme,

Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (z. B. Stanzformen, Prägeplatten usw.)

bleiben Eigentum der Prime Car Wash. Sie werden nicht an den Kunden ausgeliefert, auch wenn

der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat oder sie gesondert in Rechnung gestellt

wurden.

11. Haftungsbeschränkung

Die Prime Car Wash und ihre Mitarbeiter haften dem Kunden gegenüber nur für vorsätzliches oder

grob fahrlässiges Verhalten. In jedem Fall wird eine Haftung für Schäden, die den Auftragswert

übersteigen, ausgeschlossen.

12. Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen

Die Prime Car Wash ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen

und Daten sowie die erstellten Arbeitsunterlagen (z. B. Fotos, Daten usw.) zu archivieren. Eine

Aufbewahrung kann ausdrücklich vereinbart werden und erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und

Gefahr des Kunden.

13. Fotografische Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Prime Car Wash die Arbeiten an seinem

Objekt fotografisch dokumentiert und diese Fotos für Dokumentationszwecke sowie für

Werbezwecke verwendet. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht.

Falls der Kunde die fotografische Dokumentation nicht gestatten möchte, hat er dies bei der

Auftragserteilung mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,

bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung

gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen

Bestimmung am nächsten kommt.

15. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Prime Car Wash. Es gilt ausschliesslich

schweizerisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für alle Streitigkeiten aus oder im

Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Prime Car Wash

zuständig.

AGB, Version 1.0, Dez/2019