AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Demirci GmbH
(nachstehend „Prime Car Wash“ genannt) und ihren Kunden im gesamten Produkte- und
Dienstleistungsbereich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die AGB gelten auch für
Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von Prime Car Wash erbracht werden. Der
Einsatz von Leihpersonal erfordert keine Zustimmung des Auftraggebers, sofern dies zur
ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Abgabe einer Bestellung oder die
Unterzeichnung eines Auftrags gilt als Anerkennung dieser AGB durch den Kunden. Abweichende
allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden
ausdrücklich und schriftlich von Prime Car Wash akzeptiert.
2. Offerten
Sofern nicht anders angegeben, beruhen die Preisberechnungen in den Offerten von Prime Car
Wash auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten, die aufgrund
ungenauer oder unvollständiger Unterlagen erstellt werden, sind als unverbindliche Richtpreise zu
verstehen. Sofern eine Offerte nicht ausdrücklich befristet ist, bleibt sie für 30 Tage verbindlich.
3. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine spezielle schriftliche Vereinbarung getroffen wurde,
erfolgt die Fakturierung gemäss den allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätzen (siehe weiter
unten). Material- und Nebenkosten, aussergewöhnliche Fahrzeugvorbereitungen bei extremer
Verschmutzung, das Entfernen von Dellen und Kratzern, Transportkosten, Reisespesen und
ähnliche Aufwendungen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem
Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Die jeweils gültige Richtpreisliste von Prime Car Wash ist
auf der Homepage www.primecarwash.ch einsehbar.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden/Besteller bestehenden Forderungen
verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Prime Car Wash. Die Prime Car Wash behält sich
das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig
entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, unabhängig davon, ob Zahlungen auf
bestimmte Waren oder Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der
Weiterveräusserung der Ware an Dritte hiermit an die Prime Car Wash ab, welche die Abtretung
annimmt. Der Kunde ist verpflichtet, die Prime Car Wash über die Weiterveräusserung der Ware
zu informieren und spätestens im Falle des Verzugs die notwendigen Angaben zur
Geltendmachung der abgetretenen Forderungen zu machen, insbesondere den Schuldner der
abgetretenen Forderung zu benennen.
5. Zahlungsbedingungen
Bei allen erbrachten Dienstleistungen wird der vollständige Rechnungsbetrag nach Ablieferung des
Fahrzeugs fällig. Für Neukunden gilt grundsätzlich das Barzahlungs- oder Vorauszahlungsprinzip
für alle Dienstleistungen und Bestellungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Materialbestellungen können gegen Vorkasse geliefert werden. Die Zahlung des
Rechnungsbetrags hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- zu entrichten. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu zahlen, sofern nicht höhere
Verzugszinsen gesetzlich zulässig sind. Während des Zahlungsverzugs ist die Demirci GmbHberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz
geltend zu machen.
Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags verzichtet der Kunde auf die
Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte, soweit gesetzlich zulässig.
Mehrere Auftraggeber haften der Demirci GmbH gegenüber als Solidarschuldner.
Geschäftskunden können bei entsprechender Bonität Lieferungen und Leistungen gegen
Rechnung beziehen. In diesem Fall gelten die gleichen Zahlungs- und Mahnkonditionen wie oben
beschrieben. Im Falle eines Zahlungsverzugs erlischt jeglicher Garantieanspruch auf die
durchgeführten Arbeiten.
6. Lieferung und Lieferfristen
Die genannten Liefertermine sind Richttermine, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart
wurde. Bei einem vereinbarten Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten des
Kunden (z. B. mängelfreier Zustand und Lieferung des zu bearbeitenden Objekts) sowie deren
Fristen festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder hält er die
vereinbarten Termine nicht ein, so haftet die Prime Car Wash nicht für die Einhaltung des
vereinbarten Liefertermins. In diesem Fall hat die Prime Car Wash zudem Anspruch auf Ersatz der
ihr dadurch entstehenden Kosten.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs des zu bearbeitenden Objekts bei
der Prime Car Wash und enden mit dem Tag, an dem die Arbeiten die Prime Car Wash verlassen.
Bei Lieferverzug kann der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung oder
Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom
Vertrag ist erst nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zulässig.
Überschreitungen des Liefertermins oder Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Prime Car
Wash kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen aufgrund von Arbeitsniederlegungen, Streik,
Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung oder höhere Gewalt),
berechtigen den Kunden nicht, die Prime Car Wash für etwaige Schäden verantwortlich zu
machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
7. Versicherung des zu bearbeitenden Objekts
Abholung und Lieferung von zu bearbeitenden Fahrzeugen und Objekten durch die Prime Car
Wash erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, dass sein Fahrzeug oder Objekt jederzeit und ausreichend, auch für Transporte, versichert
ist. Dies gilt insbesondere für Transporte, die im Auftrag des Kunden durchgeführt werden.
Transporte von zu bearbeitenden Fahrzeugen werden gegen Entgelt mit einem geschlossenen
Autotransport-Anhänger durch eine von der Prime Car Wash beauftragte Firma durchgeführt. Die
Prime Car Wash übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports entstehen, es
sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Prime Car Wash.
8.1 Reklamationen/Mängelrüge bei Lackschutzfolierung
Die erhaltene Ware bzw. das folierte Objekt ist unverzüglich bei Übernahme auf allfällige Mängel
zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit bei Übernahme des Fahrzeugs mündlich.
Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform und können per E-Mail oder über das Kontaktformular
übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheidet die Prime Car Wash je nach
Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neufolierung, Herabsetzung des Rechnungsbetrags oder
Stornierung des gesamten Auftrags inklusive Rückbau der Folierung. Die Haftung der Prime Car
Wash beschränkt sich auf den Auftragswert.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Lieferung, Übergabe
oder Abholung schriftlich mitzuteilen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem
Ablauf keine schriftliche Mitteilung, können Rechte wegen dieser Mängel gegenüber der Prime Car
Wash nicht mehr geltend gemacht werden.Für unlackierte oder nachlackierte Oberflächen wird keine Garantie übernommen. Einschlüsse
kleiner Staubpartikel, Wasserflecken oder kleinster Lufteinschlüsse bzw. Leimbruchstellen sind bei
der Folierung nicht vollständig auszuschliessen. Leichte Abweichungen in Farbe und Form der
Folien sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation. Optische Beeinträchtigungen, die bei
Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel und
stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bei der
Schnittgenauigkeit, bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Bei einem
Halterwechsel erlischt jegliche Garantie auf die ausgeführten Arbeiten. Soweit der Prime Car Wash
durch Zulieferer Einschränkungen oder Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber
dem Kunden.
Nach der Folierung und Aufbereitung sind alle Pflegevorschriften strikt einzuhalten; andernfalls
erlischt die Garantie auf die ausgeführten Arbeiten.
8.2 Reklamationen/Mängelrüge bei Keramikbeschichtung
Die erhaltene Ware bzw. das beschichtete Objekt ist unverzüglich bei Übernahme auf allfällige
Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit bei Übernahme des Fahrzeugs
mündlich. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform und können per E-Mail oder über das Kontaktformular
übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheidet die Prime Car Wash je nach
Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neubeschichtung, Herabsetzung des Rechnungsbetrags
oder Stornierung des gesamten Auftrags inklusive Rückbau der Beschichtung. Die Haftung der
Prime Car Wash beschränkt sich auf den Auftragswert.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Lieferung, Übergabe oder
Abholung schriftlich mitzuteilen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu ihrem Ablauf
keine schriftliche Mitteilung, können Rechte wegen dieser Mängel gegenüber der Prime Car Wash
nicht mehr geltend gemacht werden.
Es wird keine Garantie für nicht lackierte oder nachlackierte Oberflächen übernommen. Optische
Beeinträchtigungen, die bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind,
gelten nicht als Mangel und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Bei einem Halterwechsel erlischt jegliche Garantie. Bei Zahlungsverzug erlischt ebenfalls jegliche
Garantie für die durchgeführten Arbeiten. Soweit der Prime Car Wash durch Zulieferer
Einschränkungen oder Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden.
Nach der Keramikbeschichtung sind alle Pflegevorschriften strikt einzuhalten; andernfalls erlischt
die Garantie für die durchgeführten Arbeiten.
9. Verantwortlichkeit für Druckinhalte
Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden der Prime Car Wash zur Verfügung gestellten
Unterlagen, Daten, Bild- und Textvorlagen, Muster oder ähnlichen Materialien erfolgen unter der
Voraussetzung, dass der Kunde über die entsprechenden Reproduktionsrechte verfügt und die
Verantwortung für die Berechtigung zur Vervielfältigung übernimmt.
Die Prime Car Wash ist nicht verpflichtet, die eingereichten Unterlagen und Daten auf ihre
inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu
überprüfen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter,
insbesondere Urheberrechte, verletzt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Prime Car Wash gegenüber allen Ansprüchen Dritter freizustellen,
die aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen
Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten resultieren. Dies umfasst auch die Übernahme aller
damit verbundenen Kosten, Schäden und rechtlichen Folgen.
10. Reproduktionsunterlagen
Die von der Prime Car Wash erstellten Arbeitsunterlagen (z. B. fotografische Aufnahmen, Filme,
Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (z. B. Stanzformen, Prägeplatten usw.)
bleiben Eigentum der Prime Car Wash. Sie werden nicht an den Kunden ausgeliefert, auch wenn
der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat oder sie gesondert in Rechnung gestellt
wurden.
11. Haftungsbeschränkung
Die Prime Car Wash und ihre Mitarbeiter haften dem Kunden gegenüber nur für vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten. In jedem Fall wird eine Haftung für Schäden, die den Auftragswert
übersteigen, ausgeschlossen.
12. Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen
Die Prime Car Wash ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen
und Daten sowie die erstellten Arbeitsunterlagen (z. B. Fotos, Daten usw.) zu archivieren. Eine
Aufbewahrung kann ausdrücklich vereinbart werden und erfolgt in diesem Fall auf Rechnung und
Gefahr des Kunden.
13. Fotografische Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Prime Car Wash die Arbeiten an seinem
Objekt fotografisch dokumentiert und diese Fotos für Dokumentationszwecke sowie für
Werbezwecke verwendet. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht.
Falls der Kunde die fotografische Dokumentation nicht gestatten möchte, hat er dies bei der
Auftragserteilung mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
15. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Prime Car Wash. Es gilt ausschliesslich
schweizerisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Prime Car Wash
zuständig.
AGB, Version 1.0, Dez/2019